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BGH, 10.07.1954 - VI ZR 58/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51
Aufrechnung gegen das Reich
Auszug aus BGH, 10.07.1954 - VI ZR 58/53
Derartige Verbindlichkeiten sind also von der Umstellung von Reichsmark auf Deutsche Mark ausgeschlossen; die Ansprüche können, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, jedenfalls zur Zeit nicht realisiert und eingeklagt werden (BGHZ 2, 300 [301/302]).
- BGH, 15.11.1960 - V ZR 104/59 Einer Nachprüfung, ob das Berufungsgericht sich bei Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 2 an die vom Militärgesetzgeber gewiesenen Schranken gehalten hat, insbesondere ob seine Rechtsanwendung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH LM Kontrollratsgesetz Nr. 2 Art. 1 Entscheidungen Nr. 1 und 2) zu vereinbaren ist, bedürfte es nicht, wenn sich die Auflösung der Gesellschaft aus den von der Militärregierung etwa veranlaßten Maßnahmen, denen die Gesellschaft unterworfen war, ergeben würde (BGH Urteil vom 10. Juli 1954, VI ZR 58/53).
- BGH, 17.02.1956 - VI ZR 334/54
Funkenflugschäden an Grundstück und Mobilien
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 28. April 1954 - VI ZR 58/53 - = LM Nr. 1 zu § § 1 und 9 SHaftpflG ausgesprochen, daß ein durch Funkenflug verursachter Brand eine Beschädigung im Sinne des Sachschädengesetzes darstellt und nicht eine Immission im Sinne von § 906 BGB.